Blitzableiter allein reicht nicht aus
Um Computer, Fernseher und andere Elektrogeräte vor den Tausenden Volt, die ein Blitzschlag mit sich bringt, zu schützen, braucht man einen sog. Inneren Blitzschutz im Haus. Darunter versteht man einen Überspannungsableiter im hauseigenen Sicherungskasten. Er sollte unbedingt vom Elektroinstallationsunternehmen installiert werden. Sehr empfehlenswert, da in manche Hausratversicherung Klauseln von vorbeugenen Blitzschäden enthalten sind, braucht die Versicherung nicht zahlen.
Sparen Sie Steuern! Handwerkerrechnungen sind beim Fiskus bares Geld wert.
Ab 2009: mehr absetzen bei Handwerkerleistungen
Ab 2009 wird die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verdoppelt!
Betroffen sind Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - also auch alle Elektrodienstleistungen.
Schon bisher dürfen Sie hier 20% der Kosten absetzen, maximal 600 Euro. Ab dem 1.1.2009 bleibt es zwar bei der Marke von 20%, die Höchstgrenze wird aber verdoppelt: 1.200 Euro werden dann direkt von der Steuer abgezogen. Das entspricht Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro. Voraussetzung: Der leistende Unternehmer muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmes erfolgen, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Ergo: Barzahlungen sparen keine Steuern und eine Quittung ist kein Bankbeleg. Außerdem muss die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht werden